Beysteuern

Beysteuern

Beysteuern, verb. reg. act. eine Beysteuer oder Geldhülfe zu etwas geben. Zu einem Kirchenbaue beysteuern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Steuern — Steuern, die Beiträge, die zum Zweck allgemeiner Kostendeckung der Staats oder Gemeindewirtschaft von Staats oder Gemeinde (Kreis etc.) Angehörigen, aber auch von im Staatsgebiet sich aufhaltenden Ausländern zwangsweise erhoben werden. Sie sind… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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