- Abdielen
Abdielen, verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Abdielen, verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.