Billigkeit — ist im Recht die Beurteilung eines Rechtsfalles nach dem natürlichen Empfinden dafür, was gerecht ist. Der lateinische Ausdruck dafür Bonum et aequum, bono et aequo (engl. good and equitable) Gutes und Gleiches (Angemessenes) stammt aus dem… … Deutsch Wikipedia
Billigkeit — (Aequitas), 1) der innere Sinn, der nicht vom strengen Rechte, sondern von der Liebe geleitet wird u. deshalb nicht blos das Gesetz, sondern auch Zeit, Ort, Personen, Verhältnisse, Umstände berücksichtigt u. darnach seine Forderungen od.… … Pierer's Universal-Lexikon
Billigkeit — (lat. Aequitas), die natürliche Gerechtigkeit, die alle Verhältnisse mit gerechtem Maß bemißt und für jeden das ihm Gebührende festsetzt. Jedes positive Recht soll sich bestreben, diese Aequitas zu verwirklichen. Freilich kann die Gesetzgebung… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Billigkeit — (aequitas), nennt man im Rechtswesen die mildernde Modifikation eines Rechts oder Gesetzes nach den besondern Umständen und Verhältnissen des einzelnen Falles. Sie ist begründet in der natürlichen Forderung einer vernünftigen Anwendung der… … Herders Conversations-Lexikon
Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft — Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft ist der Titel eines Vortrages, den Julius von Kirchmann, Richter am Kammergericht, im Jahr 1847 in der Juristischen Gesellschaft zu Berlin hielt. Nach endlosen Streitereien wurde er 19 Jahre… … Deutsch Wikipedia
Billigkeit — 1. Billigkeit erhält den Frieden. Lat.: Aequalitas haud parit bellum. (Philippi, I, 12.) 2. Billigkeit ist mehr, denn aller Gesetze Lehr . – Lehmann, II, 52, 50. 3. Billigkeit muss das Recht meistern. – Körte, 626; Simrock, 1095. [Zusätze und… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Billigkeit — Bịl|lig|keit 〈f. 20; unz.〉 1. billige Beschaffenheit 2. Dürftigkeit 3. Berechtigung * * * Billigkeit, Recht: die Beurteilung eines Falles nach natürlichem Gerechtigkeitsempfinden, in Ergänzung des positiven (formalen, geschriebenen) Rechts mit … Universal-Lexikon
Billigkeit — Bịl|lig|keit, die; … Die deutsche Rechtschreibung
Schranke, die — Die Schranke, plur. die n, oder der Schranken, des s, plur. ut nom. sing. ein jetzt nur im Plural am häufigsten übliches Wort. 1) Eigentlich, die aus verschränkten oder über das Kreuz mit einander verbundenen Stäben bestehende Einschließung oder… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schuld, die — Die Schuld, plur. die en, ein sehr altes Wort, welches in einer doppelten Hauptbedeutung vorkommt. I. Mit dem herrschenden Begriffe eines begangenen Fehlers, Vergehens oder Verbrechens. 1. Ein Verbrechen. 1) Eigentlich. Auf daß sie sich nicht mit … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart