- Binnengericht, das
* Das Binnengericht, des -es, plur. die -e, in Westphalen, eine begrenzte, geschlossene oder umschränkte Gerichtsbarkeit, welche in einem gewissen bestimmten Bezirke ausgeübet wird; Jurisdictio circumsepta, im Oberdeutschen das Zaungericht. S. dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.