- Bittweise
Bittweise, adv. nach Art einer Bitte, im gemeinen Leben. Jemanden bittweise um etwas angehen. Er hat es bittweise erhalten, durch Bitten: S. Bittlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bittweise, adv. nach Art einer Bitte, im gemeinen Leben. Jemanden bittweise um etwas angehen. Er hat es bittweise erhalten, durch Bitten: S. Bittlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Bittweise — (Log.), so v.w. Precario … Pierer's Universal-Lexikon
bittweise — bịtt|wei|se <Adv.> (selten): mit einer Bitte: sich b. an jmdn. wenden … Universal-Lexikon
Precarium — Precarium, lat., bittweise, widerruflich, unentgeltlich gewährte Benutzung einer Sache oder eines Rechtes; precario modo, bittweise. Precareihandel, der von einem neutralen Volke mit den kriegführenden Mächten betriebene Handel. Prekär, erbeten;… … Herders Conversations-Lexikon
Prekativ — [lateinisch precativus »bittweise geschehend«] der, / e, Sprachwissenschaft: Modus zum Ausdruck der Bitte (z. B. in den Turksprachen). * * * Pre|ka|tiv, der; , e [zu lat. precativus = bittweise geschehend] (Sprachw.): ↑Modus (2) zum Ausdruck… … Universal-Lexikon
Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… … Pierer's Universal-Lexikon
Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… … Pierer's Universal-Lexikon
Weg — Weg, 1) die Linie od. der Raum, welchen ein Punkt od. Körper bei seiner Bewegung beschreibt; 2) (lat. Via), der Raum, bes. auf der festen Erdoberfläche, auf welchem man von einem Orte zum andern gelangt. Meist sind die W e für diesen Zweck… … Pierer's Universal-Lexikon
Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum … Pierer's Universal-Lexikon
Culpa [2] — Culpa (Rechtsw.), 1) im allgemeinsten Sinne die Verschuldung eines rechtswidrigen Erfolges; 2) im engeren Sinne so v.w. Fahrlässigkeit, der gesetzwidrige Mangel an der von einem vernünftigen Wesen zu erfordernden Vorsicht, Sorgfalt u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Deprecatĭon — (v. lat. Deprecatio), 1) Abbitte; 2) Fürbitte; 3) (Rhet.), Figur, wenn der Redner, statt mit Gründen zu wirken, sich bittweise an die Richter od. anderen Zuhörer wendet; 4) (Dogm., D. Christi), die hohepriesterliche Fürbitte Christi, s.d … Pierer's Universal-Lexikon