- Bodengericht, das
Das Bodengericht, des -es, plur. die -e, bey den Jägern ein Gericht, d.i. Dohnen oder Schlingen, welche nahe auf dem Boden, oder auf der Erde aufgestellet werden, Schnepfen, Krammesvögel, Mistler und anderes Federwildbret darin zu fangen. Sie werden auch Bodenschneißen, Laufschlingen und Laufdohnen genannt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.