- Bothding, das
* Das Bothding, des -es, plur. die -e, in einigen Niedersächsischen Gegenden, wo dieses Wort Bodding lautet, ein jedes Gericht, welches zu gewissen Zeiten gebothen, d.i. angekündiget wird, und ehedem auch die Acht, die Achtzeit, die Herrenacht, das Achtding u.s.f. genannt wurde. In dem Thale zu Halle ist es ein Rügegericht, welches jährlich zwey Mahl gehalten wird. In der Mark Brandenburg ist das Lodding und Bodding noch jetzt bekannt, wovon ersteres den Nahmen von laden, vorladen, hat. S. das Bremisch-Niedersächsische Wörterbuch v. Botding.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.