Brandherr, der

Brandherr, der

Der Brandhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, z.B. zu Cöln, obrigkeitliche Personen, welche die Aufsicht bey der Löschung eines entstandenen Brandes haben. S. Brandmeister.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Brandmeister, der — Der Brandmeister, des s, plur. ut nom. sing. 1) In dem Kriegswesen, wenigstens der vorigen Zeiten, ein Befehlshaber, welcher die Brandschatzungen einzutreiben hatte; S. Brandschatzen. 2) An einigen Orten, eine obrigkeitliche Person, welche bey… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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