- Abflegeln
Abflègeln, verb. reg. act. bey einigen Landwirthen, Früchte von verschiedener Art und Länge, wie z.B. Weitzen und Linsen, welche unter einander gebauet worden, vermittelst des Flegels, d.i. durch Dreschen, von einander absondern.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.