- Buhlengeld, das
* Das Buhlengêld, des -es, plur. inus. in Preußen, dem Frisch zu Folge, dasjenige Geld, welches die Gesellen bey Erlangung des Bürgerrechtes, als ein Unterpfand erlegen müssen, daß sie in Jahresfrist heirathen wollen. S. Brömmelbier.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.