Bulle (2), die

Bulle (2), die

2. Die Bulle, plur. die -n. 1) Ein jedes erhabenes Siegel von Wachs oder Metall, welches ehedem an öffentliche Urkunden gehänget wurde, wie zum Theil noch geschiechet; aus dem Latein. Bulla, S. des du Fresne Gloss. In dieser Bedeutung führet besonders das bleyerne Siegel, welches in der päpstlichen Kanzelley einigen Urkunden angehänget wird, und das goldene Siegel an wichtigen kaiserlichen Urkunden diesen Nahmen. 2) Eine mit einem solchen Siegel versehene Urkunde. In diesem Verstande werden nicht nur die aus der päpstlichen Kanzelley ausgefertigten Briefe auf Pergament, wenn sie mit einem solchen bleyernen Siegel versehen sind, noch jetzt Bullen genannt, sondern man hat auch in dem Staatsrechte goldene Bullen, d.i. mit einem solchen goldenen Siegel versehene Urkunden. Die berühmteste darunter ist die goldene Bulle Kaiser Carls des vierten, welche ein 1356 zwischen dem Kaiser und den Reichsständen in eine öffentliche Urkunde gebrachter und mit der goldenen Bulle bestätigter Vertrag wegen des Wahlgeschäftes und der churfürstlichen Vorrechte, und das einzige Reichsgesetz dieser Art ist. Bulle gehöret in dieser ganzen Bedeutung zu dem alten boll, rund, S. 2. Bolle und Beule.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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