Burgding, das

Burgding, das

* Das Burgding, des -es, plur. die -e, in den mittlern Zeiten, das Gericht, welches der Besitzer einer Burg über die seinem Gerichtszwange untergebenen Leute hält; im Österreichischen das Landgericht. S. Ding.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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