- Burgding, das
* Das Burgding, des -es, plur. die -e, in den mittlern Zeiten, das Gericht, welches der Besitzer einer Burg über die seinem Gerichtszwange untergebenen Leute hält; im Österreichischen das Landgericht. S. Ding.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.