Burgfriede, der

Burgfriede, der

Der Burgfriede, des -ns, plur. die -n. 1) Eine Art Befriedigung oder Befestigung ohne Mauern, nur mit Wall und Graben. 2) Eine Burg zum Frieden, d.i. zur Sicherheit gewisser Geschlechter und Gegenden. 3) Eine befreyete Gegend um eine Burg, um welche der öffentliche Friede nicht gestöret werden durfte, und in weiterer Bedeutung auch wohl der ganze Gerichtsbezirk einer Burg. S. Burgfreyheit. 4) Ein Vertrag oder Bündniß gewisser Familien zur gemeinen Sicherheit einer Burg und ihres Gebiethes. Einen Burgfrieden aufrichten. 5) Die öffentliche Sicherheit, welche die Rechte den fürstlichen Bürgen oder Residenzen, und in weiterer Bedeutung auch allen öffentlichen Örtern beylegen; ehedem auch der Weichfriede. Den Burgfrieden brechen. Welche Bedeutung unter allen angeführten heut zu Tage noch die üblichste ist. S. Schilters und Haltaus Gloss. und Frischens Wörterbuch.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Burgfriede — Burgfriede, der ganz besondere Gesetzesschutz, unter welchem die landesherrlichen Schlösser stehen als befriedete Sachen (res sanctae), gleichwie Kirchen, Grabstätten, Staatsgebäude u.s.w., analog dem Hausfrieden, gegen dessen Störung der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Burgfriede — Bụrg|frie|de 〈m. 26〉 1. 〈früher〉 1.1 Hoheitsbezirk eines Burgherrn sowie der rechtl. Schutz innerhalb dieses Bezirks 1.2 Verbot der Fehde in einem ummauerten Bezirk (Burg od. Stadt) 2. 〈heute fig.〉 zeitweilige Einstellung eines parlamentar.… …   Universal-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die Burg herum bestimmt wurde, der als zu ihr gehörig angesehen werden und wie diese selbst gemeinschaftlich bleiben sollte; dann auch ein solcher Bezirk selbst;… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, 1) die befreite Gegend um eine Burg; 2) Vertrag zur gemeinen Sicherheit eines Gebiets, bes. unter Geschlechtern eines Namens geschlossen; vgl. Ganerbschaft; 3) (Burgfreiheit, Burgfreyt), der besondere Schutz, unter welchen im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Burgfriede — Burgfriede, im Mittelalter die öffentliche Freiheit und Sicherheit in einer Stadt oder Burg; der Umkreis, innerhalb dessen der B. nicht gebrochen werden durfte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Burgfriede — Als Burgfriedenspolitik wird im Allgemeinen das Zurückstellen innenpolitischer Konflikte und wirtschaftlicher Auseinandersetzungen in Deutschland während des Ersten Weltkriegs bezeichnet. In Frankreich wurde zur selben Zeit der Begriff Union… …   Deutsch Wikipedia

  • Friede, der — Der Friede, des ns, oder der Frieden, des s, plur. inus. ein Wort, welches überhaupt alle Arten der Ruhe und Sicherheit bezeichnet. 1. Im eigentlichen Verstande. 1) Öffentliche Ruhe und Sicherheit in der bürgerlichen Gesellschaft, Sicherheit für… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Geschichte der SPD — Die Geschichte der deutschen Sozialdemokratie reicht bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. In dieser Zeit entstanden zunächst frühsozialistisch orientierte Exilorganisationen vor allem in Frankreich, England und der Schweiz; und im …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie — Reichsgesetzblatt mit dem Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie Das Sozialistengesetz („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) – wegen seiner verschiedenen Einzelbestimmungen in 30… …   Deutsch Wikipedia

  • Justiz in der Weimarer Republik — Deutsches Reich Weimarer Republik 1919–1933 …   Deutsch Wikipedia

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