- Capitän, der
Der Capitǟn, des -es, plur. die -e, oder -s. 1) * Ein jeder vornehmer Befehlshaber im Kriege, in welcher Bedeutung noch das Franz. Capitain üblich ist. Im Deutschen hatte es diesen Sinn ehedem auch, denn Opitz gebraucht dieses Wort noch sehr oft von Gott und Christo:
Der du bist unser Hort du starker Capitein.
Und an einem andern Orte:
Des Davids, deines Knechts, Herr, Meister, Capitein.
Doch in dieser Bedeutung ist es im Deutschen veraltet, wo man es 2) nur noch von dem Haupte oder Anführer einer Compagnie Fußvolk oder Dragoner gebraucht, ein Hauptmann; dagegen er bey der Reiterey Rittmeister genannt wird. 3) Ein vornehmer Befehlshaber auf einem Kriegsschiffe. In Frankreich sind auf einem Kriegsschiffe, welches von einem Admirale und Vice-Admirale geführet wird zwey Capitäns. Auf kleinern Kriegesfahrzeugen ist der Capitän der oberste Befehlshaber derselben. Im gemeinen Leben nennt man den Befehlshaber oder Herren eines jeden Kauffahrdeyschiffes gleichfalls einen Capitän oder Schiffs-Capitän.
Anm. Wir haben dieses Wort aus dem Franz. Capitain, Ital. Capitano, oder mittlern Latein. Capitaneus, welches ehedem den Statthalter einer Provinz andeutete, aber hernach oft von einem jeden Aufseher oder Vorgesetzten, besonders bey den Soldaten und der Miliz, gebraucht wurde.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.