- Captūr, die
Die Captūr, plur. inus. in den Rechten, die Verhaftnehmung eines Schuldners oder Verbrechers; aus dem Latein. Captura. Die Captur wider jemanden ergehen lassen, verhängen. Daher der Captur-Befehl, der Befehl, jemanden in Verhaft zu nehmen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.