- Dämmen (1)
1. Dämmen, verb. reg. act. 1. Einen Damm machen, so fern Damm das Steinpflaster bedeutet. 2. Vermittelst eines Dammes einschränken, zurück halten. 1) Eigentlich, da es von dem Wasser gebraucht wird, wofür auch stämmen üblich ist. Wenn das Eis sich stämmet, und die Wasser dadurch gedämmet werden.
Ein brausend Wasser, das man dämmen soll,
Schleg.
Wie schnelle Ströme
Den Bau durchreißen, der sie dämmen sollte,
Schleg.
Es wird die Ungeduld das Thränenmeer nicht dämmen,
Günth.
2) * Figürlich, unterdrücken, bändigen, in welcher Bedeutung dieses Wort nur im Oberdeutschen gehöret wird. Das Feuer dämmen, Bluntschli.
Der süße Schlaf, der alle Pein kann dämmen,
Opitz.
Im Hochdeutschen gebraucht man dafür in manchen Fällen das Intensivum dämpfen.
Anm. Da diese letzte Bedeutung im Oberdeutschen und in der Schweiz am häufigsten vorkommt, so ist sie mit dem Latein. domare, und Griech. δαμαειν vermuthlich näher verwandt, als mit Damm, und da stammet dieses Wort wahrscheinlicher Weise von zahm ab, welches ehedem, so wie noch jetzt im Niedersächsischen, taam lautete. Indessen bedeuten so wohl das Schwedische daemma, als das Angels. demman, das mittlere Latein. addemnare, und das Franz. condamner, verstopfen, versperren, zudämmen. Das Nieders. tämmen heißt auch, jemanden im Laufe aufhalten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.