- Deichlast, die
Die Deichlast, plur. die -en, S. Deichbeschwerden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Deichlast, plur. die -en, S. Deichbeschwerden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Deichlast — Als Deichrecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Deiche beziehen. Wichtiger Bereich ist die Regelung der Deichlast. Die Deichlast ist die Verpflichtung für den Erhalt und die Errichtung der… … Deutsch Wikipedia
Deichbeschwerden, die — Die Deichbeschwêrden, singul. inus. die zur Erhaltung eines Deiches nöthigen Arbeiten und Kosten; die Deichlast, Deichhülfe, Deichkosten … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Deichrecht — Als Deichrecht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf die Rechtsverhältnisse der Deiche beziehen. Wichtiger Bereich ist die Regelung der Deichlast. Die Deichlast ist die Verpflichtung für den Erhalt und die Errichtung der… … Deutsch Wikipedia
Deichgenossenschaft — Deichgenossenschaft, Deichacht, Deichverband oder Deichschau (letztgenannte Bezeichnung am Unterrhein) ist eine Vereinigung solcher Besitzer eines bestimmten Bezirks, deren Grundstücke durch die in dem Bezirke liegenden Deiche vor… … Lexikon der gesamten Technik
Deichrecht — die Gesamtheit der Vorschriften die sich mit den Rechtsverhaltnissen der Deiche befassen. Zum Deichrecht gehort besonders die Regelung der Deichlast, das heißt der Verpflichtung zur Herstellung und Unterhaltung von Deichen, die Regelung des… … Maritimes Wörterbuch
Deich — Deich, Hochwasserdamm, Erddamm zum Schutz niedrig gelegener Ländereien gegen Überflutung. Deiche werden am Meer, an Seen, Strömen und Flüssen angelegt (See oder Flußdeiche). Die Flußdeiche zerfallen zunächst in Sommerdeiche und Winterdeiche.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Deichrecht — Deichrecht, die Gesamtheit der Vorschriften, die sich mit den die Deiche betreffenden Rechtsverhältnissen befassen. Zum Deichrecht gehören insbesondere die Regelungen über die Deichverbände und die Deichlast, d. h. die Verpflichtung zur… … Universal-Lexikon
Spatenrecht — „Keen nich will dieken, de mutt wieken“ in Otterndorf Das Spatenrecht ist ein Begriff aus dem Deichrecht. Kam ein Besitzer eines zur Deichlast verpflichteten Grundstückes seinen Pflichten nicht nach, wurde nach dem (plattdeutschen) Satz: „Keen… … Deutsch Wikipedia
Deich — 1. Kein Deich ohne Land und kein Land ohne Deich. – Hillebrand, 181; Pufendorf, Observ. jur. univ., IV, Append. 63. Wo die Gefahr der Ueberschwemmung gross ist, da ist ein gemeinsames Zusammenwirken der Bedrohten erforderlich; daher sind alle… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Polderdeich — Polderdeich, Bezeichnung für den zur Eindeichung eines Polders hergestellten Deich, solange er noch nicht einer regelmäßigen Schauung unterzogen und dadurch zum Schaudeich erhoben wird. [169] Damit dies geschehen kann, muß der neue Deich sich… … Lexikon der gesamten Technik