Deichselrecht, das

Deichselrecht, das

Das Deichselrêcht, des -es, plur. die -e, das Recht, die Deichsel seines Wagens durch ein Loch in der Scheuer in des Nachbars Hof oder Garten zu stecken.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Deichselrecht — Deichselrecht, das Recht, die Deichsel des Wagens durch ein Loch in der diesseitigen Scheune über das Grundstück des Nachbars reichen zu lassen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deichselrecht — war im deutschen Rechtswesen ein Gesetz, womit der Besitzer einer Kutsche das Recht bekam, die Deichsel bei an der Grundstücksgrenze gelegenen Schuppen oder Scheunen durch eine in der Wand angebrachte Öffnung, das Deichselloch, auf des Nachbars… …   Deutsch Wikipedia

  • Deichselrecht — Deichselrecht, eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende, gewöhnlich mit dem Traufrecht verbundene deutschrechtliche Servitut, die Wagendeichsel aus dem Schuppen durch das sogen. Deichselloch auf des Nachbars Grundstück reichen zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Elektronische Deichsel — Deichsel beim Zweispänner Deichsel eines landwirtschaftlichen Anhängers …   Deutsch Wikipedia

  • Gabeldeichsel — Deichsel beim Zweispänner Deichsel eines landwirtschaftlichen Anhängers …   Deutsch Wikipedia

  • Deichsel — eines landwirtschaftlichen Anhängers Als Deichsel bezeichnet man die Zugvorrichtung an gezogenen Fahrzeugen. Sie ist bei Anhängern mit einer oder mehreren zentral angeordneten Achse(n) fest mit dem Fahrzeug verbunden und bei mehrachsigen… …   Deutsch Wikipedia

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