- Dienstlohn, der
Der Dienstlohn, des -es, plur. car. der Lohn des Gesindes; der Gesindelohn, in Obersachsen auch der oder das Liedlohn, S. Lohn.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Der Dienstlohn, des -es, plur. car. der Lohn des Gesindes; der Gesindelohn, in Obersachsen auch der oder das Liedlohn, S. Lohn.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lohn, der — Der Lohn, des es, plur. car. 1) In der weitesten Bedeutung, das Gute, welches einem andern um seines Verhaltens willen erzeiget wird; eine nur noch im gemeinen Leben und in der biblischen Schreibart übliche Bedeutung, wofür in der anständigern… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Nutzverwaltung — Die Nutzverwaltung (teilweise auch Verwaltungsgemeinschaft genannt) war bis 1953 der gesetzliche Güterstand des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Juristisch wird sie als ehemännliche Verwaltung und Nutznießung am eingebrachten Gut der Frau… … Deutsch Wikipedia
Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ding — 1. Acht Dinge bringen in die Wirthschaft Weh: Theater, Putzsucht, Ball und Thee, Cigarren, Pfeife, Bierglas und Kaffee. 2. Acht Dinge haben von Natur Feindschaft gegeneinander: der Bauer und der Wolf, Katze und Maus, Habicht und Taube, Storch und … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Pfändung [1] — Pfändung heißt die Beschlagnahme fremder beweglicher Sachen zum Zweck der Sicherung und Deckung einer Forderung. Die gerichtliche P. ist eine Art der Zwangsvollstreckung (s. d.) und setzt voraus, daß eine solche zulässig ist. Die P. erfolgt in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufrechnung — Aufrechnung, im gemeinen Recht Kompensation, Wettmachung, Wettschlagung genannt, im allgemeinen die Aufhebung eines Forderungsrechts durch ein andres Forderungsrecht, das der Schuldner seinerseits gegen den Gläubiger hat. Nicht alle Forderungen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon