- Lohn, der
Der Lohn, des -es, plur. car. 1) In der weitesten Bedeutung, das Gute, welches einem andern um seines Verhaltens willen erzeiget wird; eine nur noch im gemeinen Leben und in der biblischen Schreibart übliche Bedeutung, wofür in der anständigern Sprechart Belohnung gangbarer ist. Fürchte dich nicht Abram, ich bin dein Schild und dein sehr großer Lohn, 1 Mos. 15, 1. Was gibt mir aber Gott zu Lohn von oben? Hiob 31, 2. Sie haben ihren Lohn dahin, Matth. 6, 2. Ich komme, und mein Lohn mit mir, Offenb. 22, 12. Und so in andern Stellen mehr. In noch weiterer Bedeutung auch das Übel, welches jemanden um seines vorher gegangenen unrechtmäßigen Verhaltens willen zugefüget wird; nur in der harten Schreibart. Er wird ihnen (den Gottlosen) ein Wetter zum Lohn geben, Ps. 11, 6. Das ist der Lohn eines gottlosen Menschen bey Gott, Hiob 20, 29. Das ist der Lohn unserer Räuber, Es. 17, 14. Von einem bestraften Verbrecher sagt man, er habe seinen verdienten Lohn bekommen. 2) In engerer Bedeutung, das Gute, welches einem andern für seine geleisteten Dienste erzeiget wird; gleichfalls nur im gemeinen Leben, und in der harten Schreibart, für Belohnung, Vergeltung, Besoldung u.s.f. Der verdiente Lohn, wenn der andere vorher zu diesen Diensten nicht verbunden gewesen, im Gegensatze des, doch nur in der Theologie üblichen, Gnadenlohnes. Undank ist der Welt Lohn. Der Arztlohn, die Arztgebühren. Willt du meinen Sohn geleiten, so will ich dir deinen Lohn geben, Tob. 5, 15. Die Ältesten der Moabiter hatten den Lohn des Wahrsagers (für den Bileam,) in ihren Händen, 4 Mos. 22, 7. 3) In der engsten und gewöhnlichsten Bedeutung bezeichnet Lohn nur die gehörige Vergeltung einer Handarbeit, zu welcher der andere nicht verbunden gewesen. So bekommen das Gesinde, Tagelöhner, Fuhrleute, und in der harten Schreibart auch Handwerker u.s.f. für die körperlichen Dienste, welche sie uns leisten, Lohn. Um Lohn dienen, arbeiten. Dem Gesinde seinen Lohn geben. Die Fracht ist hoch im Lohne, der Fuhrmann fordert viel Fracht. Um den Lohn eins werden. Jemanden Lohn und Brot geben, ihn in seinem Dienste haben. Ein Arbeiter ist seines Lohnes werth.
Anm. 1. Im gemeinen Leben kennt man auch den Plural die Löhne, theils von dem Lohne mehrerer Individuen, theils auch von mehrern Summen dieser Art; allein in der anständigen Schreibart wird er billig vermieden. In Ansehung des Geschlechtes sind die Deutschen Mundarten sehr unbeständig. Im Hoch- und Oberdeutschen ist das männliche das gewöhnlichste, im Niederdeutschen aber das ungewisse. Doch höret man in den erstern auch oft das Lohn. Und das Lohn deiner Knechte will ich dir geben, 1 Kön. 5, 6; ungeachtet Luther in den meisten übrigen Fällen das männliche gebraucht. Wenn ich sie, ehe das Jahr um ist, fortjage, so muß ich ihr das ganze Lohn bezahlen, Gell.
Ein jeder Held hat schon sein Lohn hinweg genommen,
Opitz;
welcher diesem Worte bald das männliche, bald das ungewisse Geschlecht gibt. Diese Unbeständigkeit hat sich auch in den Zusammensetzungen eingeschlichen. Im Hochdeutschen sagt man am häufigsten der Arbeitslohn, der Gnadenlohn, der Hütherlohn, der Leserlohn, der Dienstlohn u.s.f. hingegen das Bothenlohn, das Gesindelohn, das Wochenlohn, das Fuhrlohn, das Macherlohn, das Druckerlohn u.s.f. ob es gleich besser wäre, alle diese Wörter im männlichen zu gebrauchen. In dem 2ten Th. der Schriften der Anhaltischen Deutschen Gesellschaft thut S. 321 jemand den Vorschlag, in der ersten allgemeinsten Bedeutung der Lohn und in den beyden übrigen das Lohn zu sagen. Allein diese seltsame Begierde, die einzelnen Bedeutungen der Wörter durch Geschlechter und Schreibearten zu unterscheiden, hat in unsern Tagen zum Glücke allen Beyfall verloren. Anm. 2. Dieses alte Wort lautet schon bey dem Kero Loon, welcher Itloon von einer jeden Vergeltung gebraucht, bey dem Ottfried Lon, bey dem Ulphilas Laun, im Angels. Lean, Hlaen, im Dän. Lon, im Schwed. Lön, im Isländ. Laun. Es bedeutet eigentlich eine Gabe, alles, was gegeben wird, und ist mit Lehen, leihen und lehnen sehr genau verwandt. S. diese Wörter.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.