Ablöslich

Ablöslich

Ablöslich, adj. was sich ablösen lässet, besonders in den Rechten, ablösliche Zinsen, welche gegen Erlegung des Kapitals wieder aufhören, und welche in einigen Mundarten auch ablösige Zinsen genannt werden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablösung — Ablösung, die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung gegen Entschädigung, insbes. und zwar im Gegensatze zu einer freiwilligen Vereinbarung eine solche, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (der Ablösungsgesetze) bei Grundgerechtigkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schottland [2] — Schottland (Gesch.). Als die ältesten Bewohner S s werden die Caledonier (Caledones, Caledonii), die Vorfahren der Gaelen, genannt, welche celtischen Ursprungs u. wahrscheinlich die Urbewohner von ganz Britannien waren. Die Caledonier werden als… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ablösung der Grundlasten u. Dienste — Ablösung der Grundlasten u. Dienste, die Verwandlung der Grundlasten, als der Leistung von Diensten u. Naturalleistungen Seitens der Unterthanen an die Grundherren, in Geldzahlung. Die Grundlasten haben ihren Ursprung entweder in dem römischen od …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pflaumenbaum — (Zwetschenbaum, Prunus Tourn., hierzu Tafel »Pflaumen«), Untergattung der Gattung Prunus (Familie der Rosazeen), Bäume oder Sträucher mit ganzen, breiten, gesägten Blättern, meist vor den Blättern erscheinenden, zu 1–2 stehenden, nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rente — (franz., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, das ohne entsprechende Arbeits oder Gegenleistung, insbes. aus angelegtem Kapital, bezogen wird. So spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente, Grundrente) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”