Drīebrāchen

Drīebrāchen

Drīebrāchen, verb. reg. act. welches nur in der Landwirthschaft üblich ist, einen Brachacker zum dritten Mahle pflügen, so wie zwiebrachen, ihn zum zweyten Mahle pflügen bedeutet. Drie bedeutet im Niedersächsischen drey Mahl, und auch im Oberdeutschen ist drier für drey Mahl so ganz unbekannt nicht. S. Zwier. In einigen Gegenden ist dafür drittarten üblich. S. Ären und Art.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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