- Abmärgeln
Abmärgeln, verb. reg. act. in einem hohen Grade entkräften, besonders durch schwere Arbeit von Kräften bringen. Ein Vieh abmärgeln. Ein abgemärgeltes Pferd. Sich abmärgeln. Die Krankheit hat ihn sehr abgemärgelt. Daher die Abmärgelung.
Anm. Es stammt von Mark, medulla, her, in welchem verschiedene ältere Mundarten Statt des k ein g haben, und bedeutet eigentlich, gleichsam das Mark aus den Beinen pressen; man müßte es denn als ein zusammen gezogenes Diminutivum von dem Niedersächsischen marachen, abmarachen, ansehen, welches eben das bedeutet, und welches man gemeiniglich von dem alten Mar, Marach, ein Pferd, herleitet. S. auch Ausmärgeln. In beyden Fällen wird es richtiger mit einem ä als e geschrieben. In Oberdeutschland ist in dieser Bedeutung auch abkräften, und abkräftigen üblich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.