Dīebsgrūß, der

Dīebsgrūß, der

Der Dīebsgrūß, des -es, plur. die -grüße. 1) Der unter den Dieben übliche Gruß, woran sie sich erkennen. 2) In den Gerichten ehedem, die Formel, mit welcher ein Dieb vor Gerichte angeklaget werden mußte.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

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