- Eheleiblich
Eheleiblich, adj. et adv. aus rechtmäßiger Ehe geboren; ein Ausdruck, der nur in den feyerlichen Gerichts- und Kanzelstyl üblich ist. Des N. N. eheleiblicher ältester Sohn.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Eheleiblich, adj. et adv. aus rechtmäßiger Ehe geboren; ein Ausdruck, der nur in den feyerlichen Gerichts- und Kanzelstyl üblich ist. Des N. N. eheleiblicher ältester Sohn.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
eheleiblich — ehe|leib|lich 〈Adj.; veraltet〉 ehelich u. leiblich ● eheleibliche Kinder * * * ehe|leib|lich <Adj.> (Rechtsspr. veraltet): ehelich u. leiblich … Universal-Lexikon
Leiblich — Leiblich, adj. et adv. 1) Dem Leibe nach, in dem Leibe gegründet, körperlich; im Gegensatze des geistlich. Etwas mit leiblichen Augen betrachten, zum Unterschiede von den geistlichen Augen, oder dem Verstande. Die leibliche Schönheit. Leibliche… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart