Eheleiblich

Eheleiblich

Eheleiblich, adj. et adv. aus rechtmäßiger Ehe geboren; ein Ausdruck, der nur in den feyerlichen Gerichts- und Kanzelstyl üblich ist. Des N. N. eheleiblicher ältester Sohn.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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