Ehe-Pacten, die

Ehe-Pacten, die

Die Ehe-Pacten, sing. inus. von dem Lat. Pacta, der Vertrag zweyer künftiger Eheleute wegen ihres Eigenthumes, und die Schrift, worin dieser Vertrag enthalten ist; die Eheberedung, Ehestiftung, der Heirathsbrief u.s.f. Im Nieders. Hilkesberedung, von Hillig, oder Hilke, die Ehe.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Eheberedung, die — Die Eheberêdung, plur. die en, der Vertrag, welchen zwey Eheleute vor der Hochzeit wegen ihres Eigenthumes und dessen Anwendung mit einander machen, und die Schrift, welche solchen enthält; die Ehe Pacten, die Ehestiftung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehestiftung, die — Die Ehestiftung, plur. die en. 1) Die Stiftung, d.i. Veranlassung und Vermittelung einer Ehe; ohne Plural. Daher der Ehestifter, die Ehestifterinn, Personen, welche eine Ehe zwischen zwey Personen stiften. 2) Der Vertrag zwischen zwey verlobten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

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