Eheberedung, die

Eheberedung, die

Die Eheberêdung, plur. die -en, der Vertrag, welchen zwey Eheleute vor der Hochzeit wegen ihres Eigenthumes und dessen Anwendung mit einander machen, und die Schrift, welche solchen enthält; die Ehe-Pacten, die Ehestiftung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Ehestiftung, die — Die Ehestiftung, plur. die en. 1) Die Stiftung, d.i. Veranlassung und Vermittelung einer Ehe; ohne Plural. Daher der Ehestifter, die Ehestifterinn, Personen, welche eine Ehe zwischen zwey Personen stiften. 2) Der Vertrag zwischen zwey verlobten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Elisabeth von Burgund — Zeichnung der gemeinsamen Grabplatte Elisabeths von Burgund und ihres Mannes Johann I. von Kleve Elisabeth von Burgund (* nach dem 24. August 1439 in Nevers; † 21. Juni 1483)[1] war durch Heirat mit …   Deutsch Wikipedia

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  • Christine von Halle — (* 11. Dezember 1533 auf Schloss Rahden bei Minden; † 1603 auf der Breitenburg bei Itzehoe), war die Ehefrau von Heinrich Rantzau. Trotz ihrer Stellung als Ehefrau und damit unter der Vormundschaft ihres Mannes schloss sie selbständig weit über… …   Deutsch Wikipedia

  • Verdingen — Verdingen, 1) überhaupt einen Vertrag abschließen. Daher verdingte Ehe, eine Ehe, bei welcher eine förmliche Eheberedung, Ehepacten (s.d.) eingegangen worden sind, im Gegensatz der unverdingten Ehe, wo dies nicht der Fall ist; 2) so v. w.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dasbach (Idstein) — Römerturm und Blick auf den Ort Das Dorf Dasbach, zwischen Idstein und Niedernhausen gelegen, wurde erstmals am 21. Mai 1354 urkundlich erwähnt bei der Eheberedung zwischen Graf Adolf von Nassau und Graf Heinrich von Veldenz für die Kinder… …   Deutsch Wikipedia

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