Eheberedung, die

Eheberedung, die

Die Eheberêdung, plur. die -en, der Vertrag, welchen zwey Eheleute vor der Hochzeit wegen ihres Eigenthumes und dessen Anwendung mit einander machen, und die Schrift, welche solchen enthält; die Ehe-Pacten, die Ehestiftung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Elisabeth von Burgund — Zeichnung der gemeinsamen Grabplatte Elisabeths von Burgund und ihres Mannes Johann I. von Kleve Elisabeth von Burgund (* nach dem 24. August 1439 in Nevers; † 21. Juni 1483)[1] war durch Heirat mit …   Deutsch Wikipedia

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  • Christine von Halle — (* 11. Dezember 1533 auf Schloss Rahden bei Minden; † 1603 auf der Breitenburg bei Itzehoe), war die Ehefrau von Heinrich Rantzau. Trotz ihrer Stellung als Ehefrau und damit unter der Vormundschaft ihres Mannes schloss sie selbständig weit über… …   Deutsch Wikipedia

  • Verdingen — Verdingen, 1) überhaupt einen Vertrag abschließen. Daher verdingte Ehe, eine Ehe, bei welcher eine förmliche Eheberedung, Ehepacten (s.d.) eingegangen worden sind, im Gegensatz der unverdingten Ehe, wo dies nicht der Fall ist; 2) so v. w.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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