Eheschatz, der

Eheschatz, der

Der Eheschatz, des -es, plur. inus. 1) In der anständigern Sprechart des großen Haufens, ein Ehegatte, beyderley Geschlechtes. Als man ihr nach langem Gehöne


Den häßlichsten Ehschatz erkohr,

Haged.


2) An einigen Orten auch so viel als das Heirathsgut, Ehegeld, Mitgift u.s.f. S. Schatz.

Anm. Im Oberdeutschen bedeutet Eheschatz auch eine jede Abgabe von liegenden Gründen, vielleicht auch von fahrender Habe, entweder von Ehe, Echt, Eigenthum, oder von ehe, rechtmäßig. Eben daselbst ist auch das Bey- und Nebenwort eheschätzig, steuerbar, üblich. Alle Häuser allda sind eheschätzig, erlegen auch einen jährlichen Bodenzins, Bluntschli.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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