- Abnützen
Abnützen, Abnutzen, verb. reg. act. 1) Bey den Rechtslehrern, als ein Überbleibsel der Oberdeutschen Mundart, die Nutzung oder den Genuß einer Sache haben, wie abnießen. Ein Gut abnützen. 2) Durch Gebrauch schlechter, unbrauchbarer machen, besonders von Werkzeugen. Ein Messer abnützen. Der Stein nützt sich durch langes Schleifen ab. Ein abgenütztes Beil. Bey den Bergleuten abnießeln. Alle geschaffene Dinge werden durch die Zeit und den Gebrauch abgenützt.
Ein Trinkgeschirr, das noch nicht abgenützt,
Haged.
Daher die Abnützungen in beyden Bedeutungen.
Anm. Die Oberdeutschen lieben in diesem Zeitworte das breite u, abnutzen, die Obersachsen aber das rundere ü. Es wäre zu wünschen, daß nutzen und nützen so unterschieden würden, wie trinken und tränken, sinken und senken, und hundert andere, so daß nutzen das Neutrum, nützen aber das Activum ausdrückte; alsdann würde abnützen dem abnutzen in allen Fällen vorzuziehen seyn, weil es sich schicklicher von dem Activo nützen, als von dem Neutro nutzen ableiten lässet. Für Abnützung in der ersten Bedeutung findet man auch Abnutz, S. Haltaus. h. v.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.