Ehrenrecht, das

Ehrenrecht, das

Das Ehrenrêcht, des -es, plur. inus. der Inbegriff der Rechte und Gesetze, nach welchem die Ehrensachen des Adels abgethan werden. S. Ehrengericht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Römisches Reich — Römisches Reich. Das römische Volk, d.h. die Bewohner des altrömischen Staates, ist der Überlieferung nach aus der Vereinigung von Angehörigen dreier verschiedener Völker entstanden, der Latiner, Sabiner und Etrusker, und enthielt diesem Ursprung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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