Ehrengericht, das

Ehrengericht, das

Das Ehrengericht, des -es, plur. die -e, an einigen, besonders Oberdeutschen Orten, ein Gericht, von welchem die Streithändel adeliger Personen untersucht und entschieden werden. Das Schlesische Ritter- und Ehrengericht, welches sein eigenes Ehrenrecht und seinen Ehrenrichter hat. S. Ehrentafel.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Ehrengericht — Ehrengericht, 1) (Judicium heroicum, J. equestre, Ehrentafel), privilegirtes Gericht, vor welchem die Ehrensachen adeliger Personen untersucht u. entschieden werden sollen, um Duelle zu verhindern. Die Art dieser Gerichte, welche von den Rittern… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehrengericht — Ein Berufsgericht (oder auch Ehrengericht) ist in Deutschland ein Gericht, das Disziplinarmaßnahmen wegen eines Verhaltens verhängen kann, das mit dem Ansehen des Berufes nicht vereinbar ist. Meist sind die Berufsgerichte auch für die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ehrengericht — Eh|ren|ge|richt 〈n. 11〉 Gericht von Standesgenossen zur Beilegung von Ehrenhändeln * * * Eh|ren|ge|richt, das: standesinternes Gericht, das sich zur Wahrung der Standesehre besonders mit der Verfolgung von Pflichtverletzungen befasst. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Rittergericht, das — Das Rittergericht, des es, plur. die e, ein aus Rittern, d.i. adeligen Personen, bestehendes Gericht, besonders so fern es sich mit den Angelegenheiten und Streitigkeiten der Ritterschaft einer Provinz beschäftiget. So wird in Esthland das Land… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ritterrecht, das — Das Ritterrêcht, des es, plur. inus. ein Collectivum, das Recht, welchem die Ritterschaft einer Provinz unterworfen ist, zu bezeichnen; in welchem Verstande es unter andern auch in Schlesien üblich ist, wo es zuweilen auch das Ritter oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehrenrecht, das — Das Ehrenrêcht, des es, plur. inus. der Inbegriff der Rechte und Gesetze, nach welchem die Ehrensachen des Adels abgethan werden. S. Ehrengericht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • DLRG — „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer – jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer.“ Die Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft e. V. (DLRG) ist eine gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs und Hilfsorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft — „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer – jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer.“ Die Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft e. V. (DLRG) ist eine gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs und Hilfsorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft — Typ gemeinnütziger eingetragener Verein Gründung 19. Oktober 1913, Leipzig, Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. — „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer – jeder Schwimmer ein Rettungsschwimmer.“ Die Deutsche Lebens Rettungs Gesellschaft e. V. (DLRG) ist eine gemeinnützige und selbstständige Wasserrettungs und Hilfsorganisation. Sie arbeitet grundsätzlich… …   Deutsch Wikipedia

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