Ehrschatz, der

Ehrschatz, der

Der Ehrschatz, des -es, plur. inus. ein nur noch in dem Lehensrechte übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche man dem Landesherren bey der Veränderung des Besitzers eines Lehens entrichten muß; S. Lehnsware. Daher, ehrschätzig, adj. et adv. den Ehrschatz zu entrichten verbunden. Ehrschätzige Güter, Güter, welche, so oft sie ihren Besitzer verändern, dem Lehensherren den Ehrschatz entrichten. Verehrschatzen, verb. reg. act. den Ehrschatz von einem Gute bezahlen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Heerschatz, der — Der Heerschatz, des es, plur. inus. an einigen Orten, die Lehenwaare von einem erkauften Bauergute, welche an andern Orten der Handlohn, die Anfahrt, der Leihkauf, das Pfundgeld, u.s.f. genannt wird. Das Wort ist ohne Zweifel aus Ehrschatz… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Verändern — 1. Man verändert sich oft, aber verbessert sich selten. – Körte, 4028; Schottel, 1134b; Braun, I, 2498. 2. So oft verändert, so dick (oft) empfangen. – Graf, 51, 183. Vom Ehrschatz, der Abgabe, die bei jeder Veräusserung, bei jedem Besitzwechsel… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Lehensmann — Der Lehnsmann war im Mittelalter ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Lehensnehmer — Der Lehnsmann war im Mittelalter ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Lehnsnehmer — Der Lehnsmann war im Mittelalter ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Lehnsmann — Der Lehnsmann (Lehnsleute, Lehnsnehmer; Lehens ) war im Mittelalter ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherrn, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf… …   Deutsch Wikipedia

  • Mannlehen — Als Mannlehen (auch werntlich lehen) wurde im alten Recht des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) unter dem Feudalismus seit dem Hochmittelalter im 12. Jahrhundert das patrilinear vererbte (der Erbfolge des Vaters folgende) Lehen gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbzinsrecht — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

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