eidlich — eid|lich 〈Adj.〉 durch, mit Eid ● etwas vor Gericht eidlich bekräftigen * * * eid|lich <Adj.>: durch [einen] Eid [bekräftigt]: eine e Erklärung. * * * eid|lich <Adj.>: durch [einen] Eid [bekräftigt]: eine e Erklärung; ein es… … Universal-Lexikon
eidlich — Eid: Das wichtige gemeingerm. Rechtswort mhd. eit, ahd. eid, got. aiÞs, engl. oath, schwed. ed ist wahrscheinlich aus dem Kelt. entlehnt (beachte air. ōeth »Eid«, kymr. an udon »Meineid«). Von frühem kelt. Einfluss auf die Germanen zeugen auch… … Das Herkunftswörterbuch
eidlich — eid|lich; eine eidliche Erklärung … Die deutsche Rechtschreibung
Verschwören — Verschwören, verb. irreg. S. Schwören, welches auf doppelte Art vorkommt. 1. * Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, falsch schwören, schon bey dem Ulphilas forswaran, im Angels. farsweran, im Schwed. försverja, bey den alten Oberdeutschen… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Widerruf — (Revocatio), die Erklärung, daß man von demjenigen wiederum abgehe, was man früher gesagt hat. Der W. ist entweder ein freiwilliger, wenn derselbe aus eigenen, inneren Motiven des Widerrufenden hervorgeht; od. ein erzwungener, d.h. durch äußere… … Pierer's Universal-Lexikon
Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Abschwören — (Rechtsw.), 1) eidlich bekräftigen, daß man sich eines beschuldigten Verbrechens nicht schuldig gemacht habe (Reinigungseid), od. eine Forderung zu leisten nicht verbunden sei; 2) die Unterschrift einer Urkunde a., mittelst eines Eides für unecht … Pierer's Universal-Lexikon
Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… … Pierer's Universal-Lexikon
Bundesbrief von 1291 — Schweizer Bundesbrief Der Bundesbrief, datiert auf Anfang August 1291, ist der bekannteste von mehreren Bundesbriefen und gilt in der traditionellen und populären Geschichtsschreibung als eine oder gar als die Gründungsurkunde der Schweizerischen … Deutsch Wikipedia
Ewiger Bund — Dieser Bundesbrief, datiert auf Anfang August 1291, ist der bekannteste von mehreren Bundesbriefen und gilt in der traditionellen und populären Geschichtsschreibung als eine oder gar als die Gründungsurkunde der Schweizerischen Eidgenossenschaft … Deutsch Wikipedia