- Eigengericht, das
Das Eigengericht, des -es, plur. die -e, in einigen, besonders Nieder-Rheinischen Gegenden, das Grundgericht, Hufengericht, die untere Gerichtsbarkeit, so fern sich selbige über die Eigen, d.i. Grundstücke und deren Besitzer erstreckt. S. Grundgericht.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.