- Abpfänden
Abpfänden, ver. reg. act. mit Gewalt zum Pfande nehmen. Einem ein Pferd, sein Hausgeräth abpfänden. Daher die Abpfändung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Abpfänden, ver. reg. act. mit Gewalt zum Pfande nehmen. Einem ein Pferd, sein Hausgeräth abpfänden. Daher die Abpfändung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Pfänden — Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart