- Abpragen
Abpragen, verb. reg. act. 1) Völlig ausprägen. Eine Münze, ein Schaustück abprägen. 2) Die Gestalt einer Sache durch das Gepräge abbilden, so wohl in eigentlicher, als auch in figürlicher Bedeutung.
So wird in uns die Welt in Bildern abgeprägt,
Dusch.
Daher die Abprägung, in der eigentlichen Bedeutung.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.