- Einparthiren
Einparthiren, verb. reg. act. hinein parthiren, in den niedrigen Sprecharten. Verbothene Waaren einparthiren, heimlich in ein Land, oder in einen Ort bringen; im Oberdeutschen einpaschen, einschwärzen. Daher die Einparthirung. S. Parthiren.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.