- Ekeln
Êkeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1. Ekel erwecken. 1) Sinnlichen oder geistigen Ekel erwecken, mit der dritten Endung der Person.
Der Zepter ekelt ihm, wie dem sein Hirtenstab,
Hall.
Wo aufgethürmte Speisen
Ihm ekeln,
Cron.
Ingleichen absolute.
Wollust ekelt, Reichthum macht uns müde,
Hall.
Güter,
Die nimmer ekeln, nimmer fehlen,
Hall.
Doch diese ganze Bedeutung ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, und läßt sich höchstens in der höhern Schreibart entschuldigen. 2) * Figürlich, Unwillen, Verdruß erwecken; ein im Hochdeutschen gleichfalls unbekannter Gebrauch. Dieß ekelt mich, daß der König vor andern eine solche Person ausliest, Opitz, für, dieß ärgert mich. Auf eben diese Art gebrauchen die Niedersachsen ihr echeln. Dat echelde mi, das ärgerte mich. Im Angelsächsischen ist aeglan gleichfalls ärgern. 2. Ekel empfinden. 1) Eigentlich, sinnlichen oder geistigen Abscheu im hohen Grade empfinden, als ein unpersönliches Zeitwort. Mir ekelt, dergleichen anzurühren, Hiob 6, 7, nach der Michaelischen Übersetzung. In Luthers Übersetzung heißt es: Was meiner Seelen widerte, anzurühren. Den Egyptern wird ekeln zu trinken des Wassers aus dem Strom, 2 Mos. 7, 18. Daß ihm für (vor) der Speis ekelt, Hiob 33, 20. Zuweilen, aber nicht so richtig, mit der vierten Endung der Person, mich ekelt davor. Mit der ersten Endung ist es im Hochdeutschen eben so ungewöhnlich: Unsere Seele ekelt über dieser losen Speise, Hiob 33, 20; als in der reciproken Gestalt: wenn er sich zum voraus an jeder Rettung ekelt, Herd. 2) * Eine unerlaubte oder doch unzeitige Begierde nach etwas empfinden; S. das Beywort Ekel 2 2).
Ihr Vorwitz nicht nach unerlaubten Gütern,
Hall.
Den Hochdeutschen ist diese Bedeutung fremd.
Anm. Im Engl. bedeutet it irketh me gleichfalls, es ekelt mich, verdrießt mich, und irksome ist in dieser Sprache ekelhaft, verdrießlich. Im Oberdeutschen war für ekeln ehedem auch unwillen üblich. Also daß dem Menschen darob unwillet, Buch der Natur Augsb. 1482. S. Ekel, das Hauptwort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.