- Erbausträge, die
Die Êrbausträge, singul. inus. in dem Deutschen Staatsrechte, erbliche Austräge, d.i. befreyete willkührliche Gerichte gewisset Reichsstände, welche sie für sich und ihre Nachkommen erwählet haben. S. Austrag 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.