Erbausträge, die

Erbausträge, die

Die Êrbausträge, singul. inus. in dem Deutschen Staatsrechte, erbliche Austräge, d.i. befreyete willkührliche Gerichte gewisset Reichsstände, welche sie für sich und ihre Nachkommen erwählet haben. S. Austrag 2.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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