Erbbeamte, der

Erbbeamte, der

Der Êrbbeamte, des -n, plur. die -n, eigentlich, ein Beamter, der ein Amt erblich besitzet. Indessen gebraucht man dieses Wort nur in engerer Bedeutung von denjenigen, welche ein Erbamt, d.i. ein erbliches Hofamt, besitzen, und ehedem Erbhofgesinde genannt wurden. So haben vornehme Stifter, ansehnliche Reichsstände ihre Erbbeamten. Die Erbbeamten des H. R. Reichs, dergleichen die weltlichen, nicht aber die geistlichen Churfürsten, zur Verwaltung ihres Erzamtes haben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Stabelherr, der — Der Stabelhêrr, oder Stäbelhêrr, des en, plur. die en, ehedem ein vornehmer von Adel, welcher bey den Thurnieren den Anfang und das Ende des Thurnieres mit dem Stabe zu gebieten hatte, und auch wohl der Stabelmeister, der Thurniervogt genannt… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbpostmeister, der — Der Êrbpostmeister, des s, plur. ut nom. sing. überhaupt ein jeder Postmeister, der sein Amt erblich besitzet. Im höhern Verstande sind es Erbbeamte, welche in manchen Ländern mit dem Erbpostmeisteramte beliehen sind. So sind die Fürsten von… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Geisenfeld — Geisenfeld, Marktflecken im Landgericht Pfaffenhofen des baierischen Kreises Oberbaiern, Forstamt, Holzhandel; 1200 Ew. Die Gebäude des 1037 von den Grafen von Sempt u. Ebersberg gestifteten, nachmals berühmten Benedictinernonnenklosters, dessen… …   Pierer's Universal-Lexikon

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