Erbfeuerherr, der

Erbfeuerherr, der

Der Erbfeuerhêrr, des -en, plur. die -en, ehemahlige Erbbeamte des Reiches, deren Amt auch das Feuereisenamt hieß. Sie hatten an dem kaiserlichen Hoflager auf Feuer und Licht zu sehen. Noch zu Carls V Zeiten wurde dieses Amt von einem Herren von Plesse verwaltet, mit dessen Familie es aber auch aufgehöret hat. S. Feuerherr.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Feuerherr, der — Der Feuerhèrr, des en, plur. die en. 1) An einigen Orten, obrigkeitliche Personen, welche bey der Löschung einer Feuersbrunst die Aufsicht führen; Brandherren. 2) Im Deutschen Reiche war der Erbfeuerherr ehedem ein Erbbeamter des Kaisers und des… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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