- Erbfeuerherr, der
Der Erbfeuerhêrr, des -en, plur. die -en, ehemahlige Erbbeamte des Reiches, deren Amt auch das Feuereisenamt hieß. Sie hatten an dem kaiserlichen Hoflager auf Feuer und Licht zu sehen. Noch zu Carls V Zeiten wurde dieses Amt von einem Herren von Plesse verwaltet, mit dessen Familie es aber auch aufgehöret hat. S. Feuerherr.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.