Erbfrohn, der

Erbfrohn, der

Der Êrbfrohn, des -es, plur. die -e, oder des -en, plur. die -en, in Svest und einigen andern Westphälischen Städten, gewisse Unterrichter, welche die Urtheile des Großrichters oder Richters in bürgerlichen Sachen, zur Vollziehung bringen, und auch Unterrichter, Erbrichter, Pfandrichter heißen; entweder, weil sie ihr Amt erblich besitzen, oder auch weil sie über das Erbe, d.i. Eigenthum, erkennen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbrichter, der — Der Êrbrichter, des s, plur. ut nom. sing. 1) Ein willkührlich erwählter Richter, einen Erbschaftsstreit zu entscheiden; ein nur selten gebräuchliches Wort, S. Erbschicht. 2) Eine obrigkeitliche Person, in einigen Städten Westphalens, S. Erbfrohn …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Frohn, der — Der Frohn, des es, plur. die e, oder des en, plur. die en, ein Wort, welches jetzt nur noch an einigen Orten einen Gerichtsdiener bedeutet, welcher die Parteyen vor das Gericht ladet, und an andern Orten der Frohnbothe, oder Gerichtsfrohn genannt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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