- Erbkur, der
Der Êrbkur, des -es, plur. die -e. 1) Ein Kur, welchen man erb- und eigenthümlich besitzet; welche Bedeutung aber nicht üblich ist. 2) Ein Kur, welcher dem Grundherren, auf dessen Boden das Bergwerk lieget, frey gebauet wird. S. das Erbe 2.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.