- Erbmannlehen, das
Das Êrbmannléhen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, in welchem allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben; ein Mannlehen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Êrbmannléhen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Lehen, in welchem allein die männlichen Nachkommen die Erbfolge haben; ein Mannlehen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Burg Stolberg — Die Burg Stolberg von Süden gesehen (1999) Die Burg Stolberg erhebt sich auf einem steilen Kalkfelsen inmitten der Stolberger Altstadt in Stolberg (Rhld.) in der nordrhein westfälischen Städteregion Aachen. Sie ist Wahrzeichen, Wiege und… … Deutsch Wikipedia
Bovenden — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Thurn und Taxis — Thurn und Taxis, vormals reichsständisches, jetzt standesherrliches Haus, in Bayern, Württemberg. Preußen, Böhmen, Mähren, Kroatien und Ungarn begütert, entstammt einer italienischen Familie aus der Landschaft Bergamo, aber ein Zusammenhang mit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vinzenz von Efferen — Der Junker Vinzenz von Efferen (* vor 1496; † 20. September 1518) war ein Gefolgsmann des Jülicher Herzogs Wilhelm IV., der ihn 1496[1] mit der Herrlichkeit und Burg Stolberg belehnte. Vinzenz gehörte zum kurkölnischen Geschlecht der Overstolz,… … Deutsch Wikipedia