Erbsaß, der

Erbsaß, der

Der Êrbsáß, des -ssen, plur. die -ssen, in einigen Gegenden, besonders Niedersachsens, ein eigenthümlicher Besitzer eines Landgutes oder Schlosses, ein Erbherr. Opitz singt von Gott:


Der Erbsaß über das was überall zu finden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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