Erbschatzmeister, der

Erbschatzmeister, der

Der Êrbschatzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter, der seiner Stiftung nach die Aufsicht über den Schatz seines Lehensherren führet. S. Schatzmeister. Die Erbschatzmeister des H. R. Reiches, welches die Grafen von Sinzendorf sind, sind dem Erzschatzmeister untergeordnet. S. dieses Wort.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Flechtingen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Erbamt — Ein Erbamt war im Heiligen Römischen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Erzerbämter des Heiligen Römischen Reiches Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbämter — Erbämter, Hofämter, die in einer Familie erblich sind. In diesem weitern Sinne waren auch die Erzämter (s. d.) der Kurfürsten des frühern Deutschen Reiches E. Jeder der weltlichen Kurfürsten aber, der ein Erzamt des Reiches bekleidete, hatte eine …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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