- Erbschoß, der
Der Êrbschóß, des -sses, plur. inus. an einigen Orten, ein Schoß, d.i. obrigkeitliche Abgabe, welche von den Erben oder Grundstücken gegeben wird; der Grundschoß, zum Unterschiede von dem Gewerbeschosse. S. das Erbe 2. und Schoß.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.