- Erbstand, der
Der Êrbstand, des -es, plur. inus. im Oberdeutschen so viel als Erbpacht, S. Erbbestand. In den Lehenrechten, zuweilen auch das Geld, welches man bey einem Lehen für das Erbrecht bezahlet, welches auch Erbstandsgeld genannt wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.