Erbstand, der

Erbstand, der

Der Êrbstand, des -es, plur. inus. im Oberdeutschen so viel als Erbpacht, S. Erbbestand. In den Lehenrechten, zuweilen auch das Geld, welches man bey einem Lehen für das Erbrecht bezahlet, welches auch Erbstandsgeld genannt wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Erbpacht — Die Erbpacht (auch: Erbzinsleihe, Emphyteuse) war eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes. Die Erbpacht ist in Deutschland heute gesetzlich verboten. Die Erbpacht war nach Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 gem. Art. 63 EGBGB nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbpacht — (Erbzinsleihe, Emphyteusio), eine deutschrechtliche Form des Grundbesitzes, bei der Eigentums und Nutzungsrecht derart dauernd voneinander getrennt sind, daß das Nutzungsrecht ein veräußerliches und vererbliches dingliches Recht gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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