- Erbwürdig
Êrbwürdig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur im Bergbaue üblich ist, werth oder würdig vererbet, d.i. vermessen und den Gewerken erblich zugetheilet zu werden. Eine erbwürdige Zeche, welche Ausbeute gibt. Daher die Erbwürdigkeit.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.