Erbwürdig

Erbwürdig

Êrbwürdig, -er, -ste, adj. et adv. welches nur im Bergbaue üblich ist, werth oder würdig vererbet, d.i. vermessen und den Gewerken erblich zugetheilet zu werden. Eine erbwürdige Zeche, welche Ausbeute gibt. Daher die Erbwürdigkeit.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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