Erläutern

Erläutern

Erläutern, verb. reg. act. lauter machen; doch nur in figürlichem Verstande, begreiflich machen. Eine Sache erläutern. Ich will dir den Umstand erläutern. Beyspiele beweisen nicht, sie erläutern nur. Daher die Erläuterung. Jemanden eine Erläuterung geben, ihm eine Sache begreiflicher machen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • erläutern — V. (Mittelstufe) etw. genau erklären Synonyme: ausführen, darlegen Beispiel: Kannst du mir die Bedeutung dieses Wortes erläutern? Kollokation: jmd. etw. an einem Beispiel erläutern …   Extremes Deutsch

  • erläutern — ↑enukleieren, ↑exemplifizieren, ↑explanieren, ↑explizieren, ↑glossieren, ↑illustrieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • erläutern — Vsw std. (11. Jh.), mhd. erliutern, ahd. irliuteren Stammwort. Das Wort gehört zu lauter, wie erklären zu klar. deutsch s. lauter …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • erläutern — ↑ lauter …   Das Herkunftswörterbuch

  • erläutern — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • erklären Bsp.: • In der Broschüre steht, dass sie einen Lehrer für jeweils vier Schüler haben und dass sie langsam vorangehen und Sachen sorgfältig erklären. • Kannst du dieses Wort bitte erklären? …   Deutsch Wörterbuch

  • erläutern — [an einem Beispiel] verdeutlichen, aufzeigen, ausbreiten, auseinandersetzen, ausführen, begreiflich machen, beleuchten, berichten, beschreiben, besprechen, charakterisieren, darlegen, darstellen, demonstrieren, deutlich machen, entfalten,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • erläutern — er·läu·tern; erläuterte, hat erläutert; [Vt] (jemandem) etwas erläutern jemandem einen komplizierten Sachverhalt ausführlich ↑erklären (1): jemandem einen Plan, eine Theorie erläutern || hierzu Er·läu·te·rung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • erläutern — schildern; darlegen; beleuchten; darstellen; umschreiben; ausführen; erörtern; erzählen; wiedergeben; erklären; ausmalen; referier …   Universal-Lexikon

  • erläutern — er|läu|tern ; ich erläutere …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kreditgeber — Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt. Im Gesetz wird von Darlehensgeber gesprochen (§§ 491 ff. BGB), weitere Bezeichnung ist Gläubiger. Inhaltsverzeichnis 1 Arten der… …   Deutsch Wikipedia

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